Bestattung von Sternenkindern
Für Eltern, die ein Sternenkind verloren haben, ist der Abschied ein zutiefst persönlicher und emotionaler Moment. Wir bieten betroffenen Eltern für die Bestattung von Sternenkindern eine einfühlsame Begleitung und Unterstützung in dieser schweren Zeit. Von der Organisation der Bestattung bis hin zur emotionalen Unterstützung stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Sternenkind in respektvoller Erinnerung bleibt.
Informationen zur Bestattung von Sternenkindern
Arten von STernenkindern
Der Begriff „Sternenkind“ wurde ursprünglich dafür verwendet, Kindern eine Bezeichnung zu geben, welche noch keine Eintragung als Person im Geburts- oder Sterberegister erhalten haben. Heute wird der Begriff zunehmend für früh verstorbene Kinder verwendet. Hierzu zählen Fehlgeburten, Totgeburten und Kinder, welche an perinataler Sterblichkeit gestorben sind.
REchte und Pflichten von Eltern
Das Gesetz unterscheidet hier zwischen Kindern unter oder über 500 Gramm Körpergewicht und der erreichten Schwangerschaftswoche. Nur Kinder mit einem Gewicht über 500 Gramm oder ab der 24. Schwangerschaftswoche müssen offiziell bestattet werden. Wenn das verstorbene Kind bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegt und vor der 24. Schwangerschaftswoche ist, gilt es offiziell als Fehlgeburt und muss laut Bestattungsgesetzt nicht bestattet werden.
Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder, welche nicht unter das Bestattungsgesetzt fallen, bestattet werden.
Bestattung von Sternenkindern unter 500 Gramm und vor der 24. Schwangerschaftswoche
Seit 2013 haben alle Eltern in Deutschland die Möglichkeit, ihre Sternenkinder unabhängig von der Schwangerschaftsdauer und dem Geburtsgewicht im Personenstandsregister einzutragen und auf dem Friedhof zu bestatten. Sogar rückwirkend können Eltern nun beim Standesamt eine Geburtsurkunde für still geborene Kinder beantragen. Eine persönlich gestaltete Bestattung und Trauerfeier kann helfen, den Schmerz und die Trauer der Familie zu bewältigen sowie das Leben des verstorbenen Kindes angemessen zu würdigen.
Bestattung von Sternenkindern über 500 Gramm oder/und nach der 24. Schwangerschaftswoche
Sternenkinder, die bei der Geburt mehr als 500 Gramm wiegen, werden wie jedes andere verstorbene Kind behandelt. Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind in einem Bestattungsinstitut zu verabschieden und eine Beerdigung oder eine andere Bestattungsform zu organisieren. Alternativ können sich die Eltern für eine Einäscherung entscheiden und die Urne ihres Kindes anschließend auf einem Friedhof beisetzen. Für alle Bestattungsarten bei Sternenkindern, gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben, welche auch für die Bestattung eines erwachsenen Menschen gelten.
Unterstützung für Eltern von Sternenkindern
Hand in Hand durch eine schwere Zeit
Wir sind immer für Sie Da!
Sie haben einen Trauerfall, möchten sich im Bereich Bestattungsvorsorge beraten lassen, oder haben Fragen rund um das Thema Bestattung? Wir sind gerne und jederzeit für Sie da und stehen ihnen in allen Belangen zur Seite. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns.
Markus Mühlbauer
Bestattermeister
Was Kostet eine Sternenkind-Bestattung?
Kosten für eine Sternenkind-Bestattung
400 – 900 Euro
Enthaltene Leistungen
Kindersarg oder ggf. Kinderurne
Ggf. Gebühren der Einäscherung inklusive Aschekapsel
Grundversorgung des verstorbenen Sternenkinds
Überführung vom Sterbeort zum Friedhof oder Krematorium
Betreuung druch den Trauerberater
Erledigung der Formalitäten
Häufige Fragen zur Bestattung von Sternenkindern
Wie wird ein Sternenkind beerdigt?
Sternenkinder, die bei der Geburt mehr als 500 Gramm wiegen oder über der 24. Schwangerschaftswoche waren, werden wie jedes andere verstorbene Kind behandelt. Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind in einem Bestattungsinstitut zu verabschieden und eine Beerdigung oder eine andere Form der Bestattung zu organisieren. Alternativ können sich die Eltern für eine Einäscherung entscheiden und die Urne ihres Kindes anschließend auf einem Friedhof beisetzen lassen.
Was passiert mit Sternenkindern unter 500 Gramm und vor der 24. Schwangerschaftswoche?
Seit 2005 gilt für alle Sternenkinder unter 500g und vor der 24. Woche eine Bestattungspflicht durch die Kliniken. In vielen Fällen ist hier leider oftmals weniger von einer Bestattung, sondern von einer Entsorgung zu sprechen. Um Sternenkindern eine würdevolle Bestattung zu bieten, haben Eltern jedoch jederzeit die Möglichkeit, ihr Sternenkind selbst zu bestatten.